ARBEITSMEDIZINISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
PLS = ZPP
Arbeitsmedizinischer Dienst = früher vorbeugende Werksuntersuchungen = ZPP
Jeder Arbeitgeber in der Tschechischen Republik hat die Pflicht, mit einem arbeitsmedizinischen Dienstleister einen Vertrag zu schließen.
Die arbeitsmedizinischen Dienstleistungen werden insbesondere im Gesetz Nr. 373/2011 Slg., über die spezifischen medizinischen Dienstleistungen und nachfolgend durch die Verordnung über die arbeitsmedizinischen Dienstleistungen und einige Arten der Sonderfürsorge (Nr. 79/2013) definiert.
Das Ziel der arbeitsmedizinischen Dienstleistungen ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.
Der legislativ definierte Umfang der PLS soll durch Vorbeugung von Arbeitsunfällen, durch Vermeidung der Entstehung von Berufskrankheiten und durch die Herausbildung von optimalen Arbeitsbedingungen der Erreichung dieses Ziels dienen.
SALUBRA realisiert PLS im vollen Umfang auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik.
Vorbeugung:
Vorsorgeuntersuchungen – Gesundheitspflege der Mitarbeiter
Vorbeugende Kontrolluntersuchungen
Arbeitsplatz:
Hygieneaufsicht der Arbeitsbedingungen
Hygieneinspektionen und Protokolle
Schulungen, Konsultationen und Beratungstätigkeit
Informationen und Organisation:
Informations- und organisatorische Dienstleistungen
Bestellungen und Terminorganisation
Kommunikation und Mahnfunktionen
- Schulung und Training der Mitarbeiter
- Führung eines Fristenbuchs und Organisation der Termine
- Kommunikation mit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- besondere Bewertungstätigkeit
- Beratungsdienstleistungen
Pflichten:
Gesetzliche Verpflichtungen
Übersicht der Gesetzgebung im Bereich PLS
Vorbeugung
Vorbeugung – Gesundheitspflege der Mitarbeiter