„Die grundlegende menschliche Schwäche besteht darin, dass der Mensch nicht mit Sturm rechnet, wenn das Wetter schön ist”
PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
Der Arbeitgeber ist verpflichtet:
- eine vertragliche Beziehung mit der medizinischen Einrichtung einzugehen, die die arbeitsmedizinischen Dienstleistungen - PLS - für seine Mitarbeiter erbringt
- die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeiter abzusichern
- die Bedingungen für eine gesunde Lebens- und Arbeitsweise zu schaffen und diese zu schützen
- zu verhindern, dass die Mitarbeiter einer Arbeit zugeordnet werden, für die sie gesundheitlich nicht befähigt sind
- die gesundheitliche Fürsorge bei Sondergruppen von Mitarbeitern (Nachtarbeit, Jugendliche) abzusichern
- und Maßnahmen und die Mittel für die Erste Hilfe zu gewährleisten.