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„Die grundlegende menschliche Schwäche besteht darin, dass der Mensch nicht mit Sturm rechnet, wenn das Wetter schön ist”

PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS


Der Arbeitgeber ist verpflichtet:

 

  1. eine vertragliche Beziehung mit der medizinischen Einrichtung einzugehen, die die arbeitsmedizinischen Dienstleistungen - PLS - für seine Mitarbeiter erbringt
  2. die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeiter abzusichern
  3. die Bedingungen für eine gesunde Lebens- und Arbeitsweise zu schaffen und diese zu schützen
  4. zu verhindern, dass die Mitarbeiter einer Arbeit zugeordnet werden, für die sie gesundheitlich nicht befähigt sind
  5. die gesundheitliche Fürsorge bei Sondergruppen von Mitarbeitern (Nachtarbeit, Jugendliche) abzusichern
  6. und Maßnahmen und die Mittel für die Erste Hilfe zu gewährleisten.