ERSATZLEISTUNG
Die Ersatzleistung ist eine vorteilhafte Möglichkeit des Umgangs mit den Pflichten des Arbeitgebers.
Jeder Arbeitgeber mit mehr als fünfundzwanzig Mitarbeitern muss gesetzlich 4 % Arbeitnehmer mit Behinderung - d.h. den sog. Pflichtanteil - beschäftigen.
Der Arbeitgeber kann diese Pflichte auf dreierlei Art erfüllen:
1. Anstellung von BP - Personen mit einer gesundheitlichen Behinderung
2. Entrichten einer Gebühr - Abgabe an den Staatshaushalt in der Höhe von 2,5 Durchschnittsgehältern für jede nicht angestellte BP
3. Ersatzleistung - Ankauf von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, das mehr als 50 % BP beschäftigt.
In Anbetracht dessen, dass die SALUBRA servis s.r.o. mehr als 50 % BP - Personen mit einer gesundheitlichen Behinderung - beschäftigt, können deren Produkte als Ersatzleistung genutzt werden.
Die Gesellschaft SALUBRA servis s.r.o. vermittelt ihren Kunden die Möglichkeit, Ersatzleistungen im Sinne des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., Beschäftigungsgesetz, ergänzt mit der Novelle, die am 1.1.2012 in Kraft trat, durch die das Gesetz durchgeführt wird, in Anspruch zu nehmen, und zwar durch den Bezug der Dienstleistungen von SALUBRA servis s.r.o..